- Ein seriöses Kfz-Gutachten wird in der Praxis nach Schadenhöhe vergütet (Honorartabellen). Pauschalpreise sind unüblich.
- Typische Spannen für Standard-Pkw-Unfallschäden: ca. 300–600 € Grundhonorar (zzgl. Nebenkosten wie Fahrt, Fotos, Schreib-/Portokosten).
- Wer zahlt? Nach unverschuldetem Unfall trägt i. d. R. die gegnerische Haftpflicht die Gutachterkosten (sofern erforderlich/angemessen).
- Bagatellgrenze: Unter ca. 750 € (teils bis 1.000 € diskutiert) reicht oft ein Kostenvoranschlag, vollständiges Gutachten meist nicht erforderlich.
Preisbasis: So werden Kfz-Gutachten kalkuliert
Die Kosten eines Kfz-Gutachtens orientieren sich in der Regel an der Höhe des festgestellten Schadens. Je größer der Schaden, desto umfangreicher ist der Prüf- und Dokumentationsaufwand und damit auch das Honorar des Gutachters. Gleichzeitig sinkt der prozentuale Anteil am Gesamtschaden mit zunehmender Schadenshöhe, was als degressive Honorargestaltung bezeichnet wird.
In der Praxis arbeiten die meisten Sachverständigen nach Honorartabellen, die sich an Durchschnittswerten aus der Branche orientieren. Diese Tabellen enthalten eine Staffelung, bei der beispielsweise für einen Schaden von 1.000 € ein Grundhonorar von rund 300 € anfällt, während bei 5.000 € Schaden etwa 1.000 € berechnet werden. So bleibt das Honorar stets im Verhältnis zur ermittelten Schadenssumme, transparent und nachvollziehbar.
Einige Büros rechnen alternativ nach Zeitaufwand oder Pauschalsätzen ab, etwa bei Sondergutachten oder Wertgutachten (z. B. für Oldtimer). Entscheidend ist, dass die Kalkulation nachvollziehbar, marktüblich und angemessen bleibt. Bei unverschuldeten Unfällen erkennt die gegnerische Versicherung in der Regel nur solche Honorare an, die sich innerhalb der branchenüblichen Tabellenwerte bewegen.
Konkrete Kostenbeispiele und Honorartabellen
Die nachfolgende Orientierung zeigt beispielhafte Werte (ohne Gewähr, regionale Abweichungen möglich):
| Schadenhöhe (netto) | typ. Grundhonorar (ca.) | Quelle/Beleg |
|---|---|---|
| 500–750 € | 270–335 € | Honorartabellen einzelner SV-Büros (Stand 2024/25). |
| 1.000 € | ~300–370 € | Beispiel-/Presseübersichten. |
| 2.000 € | ~500–600 € | Beispiel-/Presseübersichten. |
| 5.000 € | ~900–1.300 € | Tendenzen aus Honorarlisten. |
| 10.000 € | ~1.600–2.000 € | Beispiel-/Presseübersichten. |
Hinweis: Nebenkosten kommen hinzu (siehe Abschnitt 5). Tabellen einzelner Anbieter/Organisationen zeigen zusätzlich lineare Staffeln bis >30.000 € Schaden.
Ob Unfallschaden, Parkrempler oder Gutachtenerstellung – wir stehen Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung zur Seite. Vom unabhängigen Schadengutachten über Hilfe bei der fiktiven Abrechnung bis hin zur Klärung mit der Versicherung – bei uns sind Sie in besten Händen. Auch bei Wertminderung, Nutzungsausfall oder Oldtimer-Gutachten unterstützen wir Sie kompetent.
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Wer zahlt das Gutachten – Haftpflicht, Kasko, selbst?
Die Kostenfrage gehört zu den häufigsten Unsicherheiten nach einem Unfall. Grundsätzlich hängt die Zuständigkeit davon ab, wer den Schaden verursacht hat und welche Versicherung greift. Entscheidend ist, ob Sie geschädigter Unfallbeteiligter oder Verursacher sind und ob Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben.
Unverschuldeter Haftpflichtschaden
Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die kompletten Gutachterkosten, sofern das Gutachten für die Schadenregulierung erforderlich war.
Das ergibt sich aus § 249 BGB: Der Schädiger muss den Zustand wiederherstellen, der ohne den Unfall bestehen würde. Dazu gehört auch, dass der Geschädigte ein unabhängiges Gutachten einholen darf.
Wichtig:
- Das Gutachten muss verhältnismäßig sein, also in einem sinnvollen Verhältnis zur Schadenhöhe stehen.
- Bei kleineren Schäden (unter der Bagatellgrenze) kann die Versicherung die Kosten verweigern, wenn ein einfacher Kostenvoranschlag genügt hätte.
- Bei höheren Schäden ist das Gutachten immer notwendig, um den Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten, Restwert und Wertminderung korrekt zu dokumentieren.
Beispiel: Nach einem unverschuldeten Auffahrunfall betragen die Reparaturkosten laut Gutachten 2.400 €. Das Sachverständigenhonorar von ca. 550 € wird vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
Eigenschaden (Voll- oder Teilkasko)
Wenn Sie selbst Verursacher sind oder der Schaden durch äußere Einflüsse (z. B. Wild, Sturm, Hagel, Vandalismus) entsteht, greift Ihre Kaskoversicherung. In diesem Fall gelten andere Spielregeln: Der Versicherer entscheidet, wie der Schaden festgestellt wird, und kann einen eigenen Gutachter oder Partnerbetrieb beauftragen.
Das bedeutet:
- Sie dürfen nicht automatisch selbst einen Gutachter beauftragen.
- Eine fiktive Abrechnung, also Auszahlung ohne Reparatur, ist in der Kasko nur möglich, wenn der Vertrag das ausdrücklich erlaubt.
- Häufig reicht der Versicherer selbst einen Schadensbericht oder ein Kurzgutachten ein.
Tipp: Wer Wert auf Unabhängigkeit legt, kann auf eigene Kosten ein Zweitgutachten erstellen lassen, etwa bei Streit über Schadensumfang oder Wiederbeschaffungswert. Die Kosten werden dann aber nicht automatisch erstattet.
Selbstzahler (ohne Versicherung)
Wenn kein Versicherer eintritt, etwa bei Eigenverschulden ohne Kasko oder bei Bagatellschäden unterhalb der Versicherungsgrenzen, tragen Sie die Gutachterkosten selbst. Viele Sachverständige bieten in solchen Fällen Kurzberichte oder Kostenschätzungen zu geringeren Honoraren an (z. B. 150–250 €). Diese reichen für private Zwecke oder kleinere Reparaturen oft aus, ersetzen aber kein vollständiges Schadengutachten bei Streitfällen.
| Situation | Wer zahlt das Gutachten? | Hinweis |
|---|---|---|
| Unverschuldeter Unfall | Gegnerische Haftpflicht | Gutachten muss erforderlich sein |
| Eigenschaden mit Kasko | Eigene Versicherung (nach Vertrag) | Versicherer wählt meist Gutachter |
| Ohne Versicherungsschutz | Fahrzeughalter selbst | Kürzere Kurzgutachten möglich |
Bagatellschaden: Ab wann genügt ein Kostenvoranschlag?
Nicht jeder Kratzer oder Parkrempler rechtfertigt sofort ein vollständiges Kfz-Gutachten. In der Regulierungspraxis gilt: Je geringer der Schaden, desto geringer der Prüfaufwand.
Bagatellgrenze und rechtliche Grundlage
Die sogenannte Bagatellgrenze liegt nach aktueller Rechtsprechung und Versichererpraxis bei etwa 750 € bis 1.000 € Netto-Reparaturkosten.
Das heißt: Wenn die zu erwartenden Reparaturkosten darunterliegen, reicht ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt oder ein Kurzgutachten meist aus.
Es gibt jedoch keine gesetzlich fixierte Grenze, die Beurteilung erfolgt immer im Einzelfall. Entscheidend ist, ob der Schaden auf den ersten Blick technisch und wirtschaftlich eindeutig ist. Sobald der Verdacht besteht, dass verdeckte Schäden vorliegen (z. B. an Trägern, Sensoren, Lackschichten), sollte immer ein vollständiges Gutachten beauftragt werden.
| Merkmal | Kostenvoranschlag | Kfz-Gutachten |
|---|---|---|
| Kosten | meist kostenlos oder 50–150 € | je nach Schadenhöhe 300–600 € |
| Inhalt | reine Reparaturkosten, keine Bewertung | inkl. Wertminderung, Restwert, Reparaturweg |
| Verwendbarkeit vor Gericht | eingeschränkt | voll beweiskräftig |
| Empfohlen bei | Bagatellschäden (<750 €) | Schäden mit unklarer Schadentiefe oder Streitfällen |
Beispiel: Ein Kratzer am Kotflügel mit geschätzten 400 € Reparaturkosten → Kostenvoranschlag genügt. Ein Stoß an der Stoßstange mit möglicher Sensorbeschädigung → vollständiges Gutachten empfohlen.
Tipp: Im Zweifel lieber kurz mit dem Sachverständigen Rücksprache halten, bevor Sie sich auf den Kostenvoranschlag beschränken. So vermeiden Sie, dass ein verdeckter Schaden später nicht mehr korrekt dokumentiert wird und die Versicherung die Regulierung einschränkt.
Nebenkosten: Fahrt, Fotos, Schreib-/Porto, Nachbesichtigung
Neben dem Grundhonorar fallen zusätzliche Leistungen an:
| Position | Übliche Abrechnung | Beispiel/Quelle |
|---|---|---|
| Fahrtkosten | pauschal oder pro km | z. B. ~1,13 €/km in Preislisten. |
| Fotokosten | pro Bild/Set | z. B. 2,38 € (Original) / 0,60 € (Duplikat). |
| Schreib-/Portokosten | Pauschalen | z. B. 17,85 € Porto/Telefon, Kopien pauschal. |
| Nachbesichtigung | Zuschlag/zeitabhängig | teils bis 50 % des Grundhonorars, sonst Zeitaufwand. |
Nebenkosten sind regulierungsfähig, wenn sie erforderlich waren (z. B. Anfahrt, zusätzliche Bilder nach Demontage).
Arten von Gutachten und was sie kosten
- Schadengutachten (Haftpflicht): Standard bei unverschuldetem Unfall; Kosten richtet die gegnerische Haftpflicht bei Erforderlichkeit voll aus.
- Kaskogutachten (Eigen-/Teilschaden): Kosten/Beauftragung vertragsabhängig; oft Versicherer-gesteuert.
- Kurzgutachten/Kostenvoranschlag: Für Bagatellschäden; günstiger als Vollgutachten, aber mit weniger Beweiswert.
- Bewertung/Wertgutachten (z. B. Oldtimer): Pauschalen oder Zeitaufwand; stark objektabhängig (Zustand, Umfang).
Beispielrechnungen: Vom kleinen Blechschaden bis zum Totalschaden
| Szenario | Annahmen | Kalkulationsbasis | Ergebnis (orientierend) |
|---|---|---|---|
| Leichter Parkrempler | Reparaturkosten ~650 € | Bagatellbereich → KVA statt Vollgutachten | KVA-Kosten Werkstatt, Gutachten meist nicht erforderlich. |
| Standard-Blechschaden | Reparaturkosten ~2.000 € | Grundhonorar ~500–600 € + Nebenkosten | Gesamt Gutachter ~600–750 €; Haftpflicht gegnerisch zahlt bei Unverschuldetem. |
| Größerer Schaden | Reparaturkosten ~5.000 € | Grundhonorar ~900–1.300 € + Nebenkosten | ~1.050–1.500 € (je nach Aufwand). |
| Totalschaden | WBW 10.000 €, Restwert 2.000 € | Regulierung WBW–Restwert; Gutachtenhonorar staffelt | Auszahlung 8.000 € (zzgl. SV-Honorar regulierungsfähig). |
WBW = Wiederbeschaffungswert. Die konkreten Beträge variieren je nach Region/Anbieter/AKB.
Tipps, um Kosten und Ärger zu vermeiden
- Erforderlichkeit sichern: Bei unverschuldetem Unfall nicht unter 750 € vorschnell Vollgutachten beauftragen; erst Schadenhöhe prüfen; darüber hinaus ist das Vollgutachten regelmäßig gerechtfertigt.
- Eigene Gutachterwahl (Haftpflicht): Geschädigte dürfen selbst wählen; lassen Sie sich nicht auf reine Versichererkostenvoranschläge verweisen.
- Nebenkosten klären: Fahrt/Foto/Porto vorab erfragen; bei weiten Anfahrten regionale SV wählen.
- Unterlagen komplett: Fahrzeugpapiere, Schadenfotos, Daten zur Versicherung bereithalten, spart Zeit und Folgetermine.
- Kasko? AKB prüfen: In der Kasko Weisungsrecht und evtl. kein fiktiver Ersatz – erst Bedingungen lesen, dann entscheiden.
FAQ
Gibt es feste Preise?
Nein. Üblich sind Honorartabellen nach Schadenhöhe; pauschale Festpreise sind in der seriösen Regulierung nicht Standard.
Wer zahlt den Gutachter?
Beim unverschuldeten Unfall die gegnerische Haftpflicht, sofern das Gutachten erforderlich war. Kasko- und Eigenschäden sind vertrags-/fallabhängig.
Reicht ein Kostenvoranschlag? Bei Bagatellen (≤750–1.000 €) ja, ansonsten fehlt Beweiswert.
Reicht ein Kostenvoranschlag?
Bei Bagatellen (ca. ≤750 €, teils bis 1.000 €) ja – ansonsten fehlt oft der volle Beweiswert für Wertminderung/Restwert/Nutzungsausfall.
Welche Nebenkosten sind üblich?
Fahrt, Fotos, Schreib-/Porto, Nachbesichtigung. Belegte Nebenkosten sind regulierungsfähig, wenn erforderlich.
Fazit
Die Frage „Was kostet ein Kfz-Gutachten?“ lässt sich nur anhand des konkreten Falls seriös beantworten. Richtschnur ist die Schadenhöhe (Honorartabellen) plus transparente Nebenkosten. Beim unverschuldeten Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung die erforderlichen Sachverständigenkosten; im Bagatellbereich genügt häufig ein Kostenvoranschlag.
Wer früh klärt, ob ein Vollgutachten nötig ist, spart Zeit, Geld und Diskussionen und schafft die beste Basis für eine reibungslos regulierte Instandsetzung.

