- 1 – 3 Werktage für die Gutachtenerstellung nach Besichtigung durch den Sachverständigen sind realistisch – bei freien Gutachtern meist schneller als bei Versicherungsbeauftragten.
- Frühzeitig beauftragen: Je früher der Gutachter eingeschaltet wird, desto schneller läuft die Schadenregulierung.
- Wartezeiten bei Werkstätten und Terminen können die Gutachtenerstellung verzögern – am besten direkt einen freien Gutachter kontaktieren.
- Unvollständige Unterlagen und fehlende Fahrzeugpapiere führen häufig zu Zeitverlust – Vorbereitung spart Zeit.
- Vorsicht bei Versicherungsdruck: Nicht von der gegnerischen Versicherung zu einem eigenen Gutachter drängen lassen – das eigene Gutachten hat rechtliches Gewicht!
Warum das Gutachten so wichtig ist
Ein Gutachten dient nicht nur der Schadensermittlung, sondern bildet die Basis für die gesamte Schadensregulierung: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall, Wertminderung – all das hängt davon ab, was im Gutachten steht.
Vor allem bei unverschuldeten Unfällen ist ein unabhängiges Gutachten der Schlüssel zur vollen Erstattung. Die gegnerische Versicherung möchte oft einen eigenen Gutachter schicken – doch dieser handelt nicht immer im Interesse des Geschädigten.
Wie lange dauert ein Unfallgutachten?
Die Frage, wie viel Zeit zwischen einem Verkehrsunfall und dem fertigen Gutachten vergeht, lässt sich pauschal nicht beantworten – aber sehr wohl eingrenzen. Grundsätzlich hängt die Dauer eines Kfz-Gutachtens von mehreren Faktoren ab: dem Umfang des Schadens, der Verfügbarkeit des Fahrzeugs, der Schnelligkeit des Gutachters – und auch davon, ob Sie eigenständig handeln oder auf die gegnerische Versicherung warten.
In der Praxis sieht der Ablauf oft so aus: Nach der Beauftragung erfolgt der Besichtigungstermin in der Regel sehr zeitnah – meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Gerade freie, unabhängige Sachverständige sind hier häufig schneller und flexibler als von Versicherungen gestellte Gutachter. Bei sehr dringenden Fällen ist sogar eine noch schnellere Terminvergabe möglich.

Vom Schaden zur Schadensanalyse – so läuft die Gutachtenerstellung ab
Ist das Fahrzeug begutachtet, beginnt die eigentliche Erstellung des Gutachtens. Auch hier kommt es auf den Einzelfall an: Bei überschaubaren Schäden kann der Bericht innerhalb eines Werktages vorliegen, bei umfangreichen Unfallschäden mit komplexer Kalkulation kann die Ausarbeitung bis zu drei Werktage in Anspruch nehmen. Hinzu kommen organisatorische Faktoren wie Fotoaufbereitung, Bewertung von Wiederbeschaffungswerten oder Restwertangeboten – je nach Schadenbild.
Sobald das Gutachten fertig ist, wird es entweder digital übermittelt oder postalisch verschickt – häufig noch am selben Tag der Fertigstellung. Wer seinen Gutachter proaktiv kontaktiert und alle benötigten Unterlagen direkt einreicht, beschleunigt den Prozess zusätzlich.
Alles in allem lässt sich sagen: Wer zügig handelt, darf mit einem Zeitraum von etwa zwei bis fünf Werktagen zwischen Unfall und fertigem Gutachten rechnen. Voraussetzung ist, dass der Sachverständige direkt beauftragt wird und nicht erst ein Gutachter der gegnerischen Versicherung ins Spiel kommt – denn genau hier drohen oft unnötige Verzögerungen.
Warum schneller oft besser ist
Jede Verzögerung bei der Gutachtenerstellung zieht den gesamten Prozess in die Länge: Reparaturfreigabe, Auszahlung durch die Versicherung, ggf. Ersatzwagen – alles hängt vom Gutachten ab. Deshalb gilt die Devise: Nicht zögern, sondern handeln.
Unser Tipp: Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, sofort einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Sie sind nicht verpflichtet, auf deren Vorschläge einzugehen.
Häufige Ursachen für Verzögerungen
Auch wenn der Gutachter zügig arbeitet, kann es zu Verzögerungen kommen – oft aus folgenden Gründen:
1. Warten auf Unterlagen
- Fahrzeugschein, Rechnungen, Fotos vom Unfallort oder Reparaturhistorie fehlen.
- Lösung: Alles zur Hand haben – besser vorbereitet als ausgebremst.
2. Wunsch der Versicherung, den Schaden selbst zu prüfen
- Manche Versicherer bitten, zunächst eigene Gutachter zu schicken.
- Lösung: Nicht nötig. Als Geschädigter entscheiden Sie, wer das Gutachten erstellt.
3. Werkstatttermine und Zugang zum Fahrzeug
- Das Fahrzeug steht bei der Polizei, in einer verschlossenen Halle oder beim Abschleppdienst.
- Lösung: Zugang koordinieren – ggf. mit Werkstatt oder Gutachter absprechen.
4. Komplexer Schaden oder Totalschaden
- Bei wirtschaftlichem Totalschaden dauert die Berechnung oft etwas länger (z. B. Restwertbörse, Wiederbeschaffungswert etc.).
- Lösung: Vertrauen Sie einem erfahrenen unabhängigen Gutachter – dieser kennt die Abwicklung im Detail.
Rechtliche Fristen und Pflichten – was gilt?
Eine gesetzlich festgelegte Frist, bis wann ein Unfallgutachten vorliegen muss, gibt es nicht. Dennoch spielt der zeitliche Rahmen eine wichtige Rolle – vor allem für die anschließende Schadensregulierung. Denn auch wenn das Gutachten selbst keiner gesetzlichen Frist unterliegt, muss die Versicherung nach Erhalt des vollständigen Gutachtens in angemessener Zeit handeln. Tut sie das nicht, kann sie in Verzug geraten – und im schlimmsten Fall haftet sie zusätzlich für entstandene Verzögerungsschäden.
Als Faustregel gilt: Spätestens zwei bis sechs Wochen nach Zugang des vollständigen Gutachtens muss die Versicherung reagieren – etwa mit einer Zahlung, einer schriftlichen Stellungnahme oder einer Reparaturfreigabe. Verzögert sich das Gutachten, verschiebt sich die gesamte Abwicklung entsprechend nach hinten. Das kann für den Geschädigten nicht nur ärgerlich, sondern auch finanziell nachteilig sein – etwa, wenn es um die Nutzungsausfallentschädigung oder Leihwagenkosten geht.
Umso wichtiger ist es, frühzeitig aktiv zu werden. Wer das Gutachten zügig beauftragt und dem Sachverständigen direkt alle nötigen Unterlagen bereitstellt, bringt den Ball schneller ins Rollen – und erhöht die Chance auf eine zeitnahe und reibungslose Regulierung.
Das können Sie tun, wenn es länger dauert
Wenn sich das Gutachten zieht, hilft oft der direkte Kontakt zum Gutachter. Freie Sachverständige sind in der Regel gut erreichbar und können erklären, woran es gerade hakt. Auch folgende Maßnahmen helfen:
- Statusanfrage beim Gutachter stellen
- Fehlende Dokumente schnell nachreichen
- Alternative Kommunikation bevorzugen (E-Mail statt Briefpost)
- Bei Bedarf anwaltliche Unterstützung einschalten, wenn die Versicherung auf Zeit spielt
Unabhängiger Gutachter vs. Versicherungsgutachter
Der wichtigste Punkt in Sachen Timing: Wer den Gutachter bestimmt, bestimmt oft auch den Takt. Versicherungsbeauftragte Gutachter sind meist nicht unabhängig – das kann sowohl inhaltlich als auch zeitlich problematisch sein.
Ein unabhängiger Sachverständiger:
- arbeitet neutral
- vertritt Ihre Interessen
- liefert meist schneller Ergebnisse
- ist rechtlich voll anerkannt
Gut zu wissen: Die Kosten für den eigenen Gutachter muss die gegnerische Versicherung tragen, wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden. Sparen Sie also nicht an der falschen Stelle.
Fazit: Zeit ist Geld – besonders nach einem Unfall
Ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall sollte so früh wie möglich erstellt werden. Jeder Tag, den Sie warten, kann sich später in Form von Stress, Verzögerungen oder finanziellen Nachteilen bemerkbar machen. Wählen Sie einen freien, erfahrenen Sachverständigen, der Ihre Interessen vertritt, schnell reagiert und rechtssicher dokumentiert.