- Unbedingt vor Ort bleiben und Unfall melden – Fahrerflucht ist strafbar.
- Fotos vom Schaden und der Umgebung machen – Beweise sichern!
- Sachverständigen-Gutachten einholen – besonders bei unklarer Schuldfrage oder höheren Kosten.
- Keine Schuldanerkenntnisse abgeben – das kann teuer werden.
- Haftpflichtversicherung des Verursachers kommt für den Schaden auf – aber nur bei klarer Beweislage.
Parkschaden – der Klassiker unter den Alltagsunfällen
Ein Parkschaden ist ein unabsichtlich verursachter Schaden an einem geparkten Fahrzeug – oft verursacht beim Ein- oder Ausparken, beim Rangieren oder beim Vorbeifahren in engen Straßen. Zu den typischen Beschädigungen zählen Lackkratzer, Dellen, abgerissene oder abgeknickte Außenspiegel, Risse an Stoßstangen oder kleine Rempler am Kotflügel oder an der Tür.
Was auf den ersten Blick harmlos wirken mag, kann später sehr teuer werden. Parkschäden sind keine Bagatelle – im Gegenteil: Je nach Fahrzeugmodell, Lackierung und Schadensposition können die Reparaturkosten schnell in die Höhe schießen. Gerade bei modernen Fahrzeugen mit sensibler Sensorik oder spezieller Lacktechnik kann selbst ein kleiner Kratzer vierstellige Summen verursachen.
Richtiges Verhalten nach einem Parkschaden
Unfallstelle sichern – und auf keinen Fall wegfahren: Wenn Sie selbst einen Parkschaden verursacht haben, gilt: Unbedingt vor Ort bleiben. Wer sich einfach entfernt, begeht Fahrerflucht – und das ist eine Straftat (§ 142 StGB). Es drohen Punkte in Flensburg, Geldstrafen, Führerscheinentzug und Probleme mit der eigenen Versicherung.
Was Sie tun sollten:
- Warten Sie mindestens 30 Minuten am Fahrzeug.
- Hinterlassen Sie keine bloßen Zettel mit Kontaktdaten – das reicht nicht!
- Rufen Sie die Polizei, wenn der Geschädigte nicht auftaucht.
- Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos.
Unser Tipp: Halten Sie den Schaden, das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeugs, die Position der Fahrzeuge und eventuelle Zeugen fest. Diese Informationen sind später essenziell für die Regulierung.
Polizei benachrichtigen – besonders bei unklarer Situation
In vielen Fällen reicht es, wenn sich beide Parteien einigen und die Versicherungen ins Spiel bringen. Doch wenn:
- der Geschädigte nicht auffindbar ist,
- es unterschiedliche Meinungen zum Ablauf gibt,
- ein hoher Schaden entstanden ist oder
- Sie sich rechtlich absichern möchten
, sollten Sie in jedem Fall die Polizei verständigen. Sie nimmt den Vorfall auf und sichert die Beweislage – das hilft im Zweifel, Haftungsfragen zu klären.
Unfallbericht und Schadenfotos erstellen
Ein Unfallbericht ist nicht nur für die Versicherung wichtig, sondern auch für den später hinzugezogenen Sachverständigen. Notieren Sie darin alle relevanten Informationen: Dazu gehören das Datum, die Uhrzeit und der genaue Ort des Geschehens ebenso wie die beteiligten Fahrzeuge samt Kennzeichen. Beschreiben Sie den Unfallhergang möglichst neutral und präzise und dokumentieren Sie alle sichtbaren Schäden. Auch Angaben zur Witterung und zu den Lichtverhältnissen vor Ort helfen bei der späteren Einschätzung. Falls es Zeugen gibt, sollten deren Kontaktdaten ebenfalls unbedingt festgehalten werden.
Ergänzen Sie Ihren Bericht durch aussagekräftige Fotos – idealerweise aus verschiedenen Perspektiven. Achten Sie dabei besonders auf Details wie Kratzspuren, Lackabrieb oder beschädigte Kunststoffteile. Je besser die Dokumentation, desto einfacher wird später die Klärung der Haftungsfrage und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Haftung bei einem Parkschaden – wer zahlt?
Schaden durch Dritte: Haftpflichtversicherung des Verursachers
Wird Ihr Fahrzeug beim Parken beschädigt – etwa durch ein anderes Auto – haftet in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers. Voraussetzung ist jedoch, dass der Unfallverursacher ermittelt werden kann und die Schuldfrage eindeutig ist.
Ihr Anspruch umfasst dann:
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Nutzungsausfall oder Mietwagen
- Kosten für Gutachter oder Rechtsanwalt (ab ca. 750 € Schadenhöhe)
Schaden durch unbekannten Verursacher: Anzeige gegen Unbekannt
Wenn Sie einen Schaden feststellen und kein Verursacher vor Ort ist, sollten Sie unverzüglich die Polizei verständigen und Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Ihre eigene Kaskoversicherung kann den Schaden ggf. übernehmen – allerdings nur bei bestehender Vollkaskoversicherung und mit Selbstbeteiligung. Außerdem wird der Schaden zu Ihren Lasten in der Schadenfreiheitsklasse berücksichtigt.
Selbstverschuldeter Parkschaden
Wenn Sie selbst einen festen Gegenstand (z. B. Pfeiler oder Mauer) touchieren, springt ebenfalls nur die Vollkaskoversicherung ein – bei entsprechender Selbstbeteiligung und Rückstufung. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall nicht die Reparatur Ihres eigenen Fahrzeugs.

Warum ein Gutachten so wichtig ist
1. Beweissicherung und Schadenshöhe objektiv erfassen
Die Beweissicherung und die objektive Ermittlung der Schadenshöhe sind entscheidende Schritte bei der Schadensregulierung – und genau hier kommt das unabhängige Kfz-Gutachten ins Spiel. In vielen Fällen ist ein solches Gutachten unverzichtbar, insbesondere wenn der Schadenhergang nicht eindeutig ist, die Reparaturkosten die Bagatellgrenze von 750 Euro übersteigen, eine Wertminderung geltend gemacht werden soll oder sogar ein Rechtsstreit im Raum steht.
Ein qualifizierter Sachverständiger dokumentiert den Schaden detailliert, berechnet die zu erwartenden Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, eventuelle Nutzungsausfallentschädigungen und die Wertminderung. Alle Informationen werden strukturiert und nachvollziehbar in einem gerichtsfesten Gutachten zusammengefasst. Dieses Gutachten bildet die belastbare Grundlage, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung vollständig und rechtssicher durchzusetzen – und schützt Sie vor Kürzungen oder pauschalen Regulierungsangeboten.
2. Kostenübernahme durch die Versicherung
Wichtig zu wissen: Wenn Sie nicht der Verursacher des Schadens sind, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Sachverständigengutachten. Es handelt sich um einen erstattungsfähigen Schadenposten. Lassen Sie sich daher nicht von der gegnerischen Versicherung auf einen „eigenen“ Gutachter oder Kostenvoranschlag festlegen – das dient oft nicht Ihrem Vorteil.
Typische Fehler bei Parkschäden – und wie Sie sie vermeiden
Fahrerflucht aus Unwissenheit
Viele denken, ein kleiner Kratzer sei kein „echter Unfall“. Doch auch bei Bagatellen gilt: Unfallort nicht verlassen! Wer sich entfernt, macht sich strafbar – selbst bei minimalem Schaden.
Spontanes Schuldanerkenntnis
Vermeiden Sie Formulierungen wie „Das war meine Schuld“ – auch wenn Sie höflich sein möchten. Warten Sie die Klärung durch Polizei und Gutachter ab. Ein voreiliges Schuldanerkenntnis kann Ihre Versicherung belasten.
Schaden nicht dokumentieren
Keine Fotos, keine Zeugen, kein Bericht – das kann im Nachhinein teuer werden. Dokumentieren Sie alles so genau wie möglich, auch bei kleineren Schäden.
Verzicht auf Gutachter
Gerade bei unklarer Schuldfrage oder höherem Schaden (>750 €) ist ein unabhängiger Gutachter Pflicht. Ein Kostenvoranschlag reicht oft nicht aus, besonders wenn es um Nutzungsausfall oder Wertminderung geht.
Vertrauen auf gegnerische Versicherung
Die gegnerische Versicherung verfolgt eigene Interessen – nämlich möglichst wenig zu zahlen. Lassen Sie sich nicht auf fremdbestimmte Werkstätten oder Pauschalangebote ein – bestehen Sie auf ein eigenes Gutachten.
Ein Parkschaden ist ärgerlich – aber mit dem richtigen Vorgehen kein Drama
Ob Sie Verursacher oder Geschädigter sind – wer im Fall eines Parkschadens kühlen Kopf bewahrt, dokumentiert, die richtigen Schritte einleitet und einen unabhängigen Sachverständigen beauftragt, ist rechtlich und finanziell auf der sicheren Seite.
Ein Sachverständiger Ihres Vertrauens unterstützt Sie nicht nur mit einem professionellen Gutachten, sondern berät Sie auch zur Schadensabwicklung, zu möglichen Ansprüchen und bei Bedarf auch zu weiteren Schritten wie der Beauftragung eines Anwalts.