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Kompetent

Unsere erfahrenen KFZ-Meister arbeiten äußerst präzise und gründlich bei der Erstellung Ihres Gutachtens.
Durch kontinuierliche Weiterbildung bleiben sie stets auf dem neuesten Stand von Technik und Recht.
Dabei setzen sie anspruchsvolle Prüfverfahren und -techniken ein, um Ihnen nach einem Unfall eine sorgenfreie Fahrt zu ermöglichen.

Kompetent

Zuverlässig

Unser oberstes Ziel im gesamten Prozess ist es, Ihnen eine zuverlässige und schnelle Lösung anzubieten.
Egal, ob Sie eine Bewertung oder ein Gutachten für Ihr Fahrzeug benötigen, unser Expertenteam arbeitet mit vollem Einsatz daran, Ihnen ein schnelles und präzise Ergebnis zu präsentieren.

Zuverlässig

Unabhängig

Wir sind nicht gebunden an Versicherung, Werkstätte bestimmte Interessen oder Parteien, sondern agieren ausschließlich im besten Interesse unserer Kunden. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen eine objektive und faire Beratung sowie Dienstleistungen von höchster Qualität zu bieten.

Unabhängig

Über die SSG

SSG ist Ihr zuverlässiger Partner für KFZ-Gutachten, Oldtimer- und Fahrzeugbewertungen in Süddeutschland. Von unserem Zentralstandort in Zirndorf aus steuern wir sämtliche Prozesse und Abläufe. Unsere Standorte in Zirndorf, Nürnberg, Ingolstadt und Deggendorf decken die Regionen Mittel-, Ober- und Niederbayern sowie ganz Süddeutschland ab. Mit mehreren Standorten und mobilen Schadenexperten gewährleisten wir effizienten Service und schnelle Bewertungen. Vertrauen Sie auf die Kompetenz und Professionalität der SSG für eine umfassende Fahrzeugbegutachtung.

Sie möchten ebenfalls ihre Erfahrung mit uns teilen?

Unsere Standorte

Ingolstadt

Kontakt
Am Stegbach 4
85092 Kösching

Telefon & Einsatzzeiten:
Mo – Fr: 07:00 – 22:00Uhr
Samstag: 09:00 – 14:00Uhr  
Aktuell kein Parteiverkehr

Ingolstadt

Deggendorf

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Hauptstraße 12  
94469 Deggendorf 

Telefon & Einsatzzeiten:
Mo – Fr: 07:00 – 22:00Uhr
Samstag: 09:00 – 14:00Uhr  
Aktuell kein Parteiverkehr

Deggendorf

Nürnberg

Derzeit entsteht im Nürnberger Norden unsere Prüfstelle für Mittelfranken. 
Wir sind jedoch schon mobil für Sie im Einsatz.  

Telefon & Einsatzzeiten
Mo – Fr: 07:00 – 22:00Uhr
Samstag: 09:00 – 14:00Uhr

Nürnberg

Zirndorf

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Robert-Bosch-Straße 6
90513 Zirndorf

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Mo – Fr: 07:00 – 22:00Uhr
Samstag: 09:00 – 14:00Uhr  

Zirndorf

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Lärchenstraße 7
84036 Kumhausen

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Mo – Fr: 07:00 – 22:00Uhr
Samstag: 09:00 – 14:00Uhr  

Landshut

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Adams-Lehmann-Straße 18
80797 München

Telefon & Einsatzzeiten:
Mo – Fr: 07:00 – 22:00Uhr
Samstag: 09:00 – 14:00Uhr  

München

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Süddeutsche Sachverständigen Gesellschaft

Robert-Bosch-Straße 6
90513 Zirndorf

Email: info@ssg-kfzgutachten.de
Tel.: 0911 - 96 52 68 53

Aktuelle Informationen

Häufig gestellte Fragen

  • 1. UNFALL MIT EINEM LEASINGFAHRZEUG

    Wenn Sie mit ihrem Leasingfahrzeug in einen Unfall oder Schaden verwickelt sind, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten:

    • Ein Unfall oder Schaden am Fahrzeug muss inkl. der geschätzten Schadenhöhe in jedem Fall der Leasinggesellschaft gemeldet werden. Meist übernimmt ihr Autohaus oder auch die Werkstatt diesen Vorgang für Sie.

    • Die Meldung des Schadens ist deshalb auch so wichtig, da Ihnen die Leasinggesellschaft die Reparatur des Fahrzeuges vor Reparaturbeginn freigeben muss.

    • Bei einem Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern verlangen die meisten Leasinggesellschaften die Unfallaufnahme durch die Polizei. Liegt der Schaden jedoch absehbar unter 500€, so kann hierauf meist verzichtet werden.

    • Eine Kopie der Reparaturrechnung sollten der Leasinggesellschaft übermittelt werden. Auch diesen Vorgang übernimmt meist das Autohaus für Sie.

    • Sofern eine Wertminderung des Fahrzeuges greift, steht diese - wenn nicht anders vereinbart - ausschließlich der Leasinggesellschaft zu.
  • 2. UNFALL IM AUSLAND

    Grüne Versicherungskarte:

    • Bei Abschluss der KFZ-Versicherung erhalten Sie von Ihrer Versicherung meist automatisch die „grüne Versicherungskarte“. Diese dient im Ausland als Nachweise der Haftpflichtversicherung und enthält alle relevanten Daten zum Fahrzeug. Sollten Sie die grüne Versicherungskarte nicht automatisch mit ihrer Police zugesendet bekommen, so können Sie sich diese kostenfrei übersenden lassen.

    • Im EU-Ausland sowie der Schweiz, Serbien, Island, Norwegen, Lichtenstein, Großbritannien sowie Montenegro wird dieser Nachweis zwar offiziell nicht mehr zwingend benötigt, kann jedoch trotzdem hilfreich sein.

    • In Ländern außerhalb der EU und des multilateralen Abkommens wie z.B. Bosnien—Herzegowina, Türkei, Russland, Albanien und Nordmazedonien ist eine grüne Versicherungskarte zwingend erforderlich. Bewahren Sie diese am besten direkt im Fahrzeug auf.

    • Sollten Sie sich bzgl. dem Versicherungsschutz in ein bestimmtes Reiseland unsicher sein, fragen Sie zur Sicherheit einfach bei Ihrem Versicherer nach.
  • 3. WAS WIRD IM SCHADENFALL UNBEDINGT BENÖTIGT

    Sollte der Unfall nicht polizeilich aufgenommen werde, sollten Sie darauf achten, die wichtigsten Informationen direkt am Unfallort auszutauschen und alle relevanten Daten zu notieren. Auch sind ein paar eigene Bilder vom Unfall sowie den Schäden ratsam.

    • Name und Anschrift des Fahrers

    • Name des Halters

    • Kennzeichen des Unfallbeteiligten

    • Name der Versicherung sowie Versicherungsscheinnummer, ggf. Nummer der grünen Karte

    • Sollte der Unfallhergang und die Schuld des Unfallverursachers eindeutig sein, so können Sie dies bereits vor Ort schriftlich festhalten

    Hinweis: in bestimmten Ländern stehen Infos zur Haftpflichtversicherung auf einer Plakette in der Windschutzscheibe.

  • 4. UNFALL MIT EINEM AUSLÄNDISCHEN KENNZEICHEN

    Sollten Sie in einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug verwickelt sein, so ist es in jedem Fall ratsam die Polizei hinzuzuziehen und den Unfall aufnehmen zu lassen. Außerdem sind folgende Dokumente besonders wichtig und sollten vor Ort fotografiert werden:

    • Zulassungsunterlagen (z.B. Fahrzeugschein) des Unfallgegners

    • Kennzeichen

    • Daten des Fahrers (Ausweis/Führerschein)

    • Grüne-Versicherungskarte

    • Lassen Sie das Schadenmanagement hier am besten von einem Rechtsanwalt betreuen
  • 5. WILDSCHADEN

    Unter einem Wildschaden versteht man in der Regel die Kollision mit einem Tier, z.B. einem Reh, Wildschwein, Katze, etc. Auch hier gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

    • Bei einem Wildunfall unbedingt sofort die Polizei verständigen. Diese verständigt, wenn nötig, den örtlichen Jäger und kümmert sich um das verletzte oder getötete Tier. Außerdem stell die Polizei eine für die Versicherung benötigte Wildschadenbescheinigung aus.

    • Bitte fassen Sie die Wildtiere in keinem Fall selbst an. Dies gilt sowohl für verletzte als auch für getötete Tiere.

    • Wildschäden sind meist über eine Teilkasko-Versicherung abgedeckt. Sie müssen den Schaden wie auch bei einem gewöhnlichen Unfall einfach an ihre Versicherung melden. Anhand ihrer vereinbarten Versicherungsbedingungen wird das weitere Vorgehen abgestimmt.
  • 6. HAGEL/UNWETTERSCHÄDEN
    • Wird Ihr Fahrzeug bei Unwetter zum Beispiel durch einen Sturm, herabfallende Äste oder Hagel beschädigt, so handelt es sich hierbei um Teilkasko-Schäden

    • Der Schaden muss vor Reparatur an den Versicherer gemeldet werden, die dann das weitere Vorgehen anhand ihrer Versicherungsbedingungen mit Ihnen abstimmt.

    • TIPP: Oft lohnt sich der Blick in die Versicherungsbedingungen. Hier können Sie den eigenen Versicherungsumfang entnehmen.
  • 7. STEINSCHLAG

    Unter einem Steinschlag versteht man in der Regel die Beschädigung der Frontscheibe durch den Aufprall eines Steines bzw. eines Fremdkörpers. Es können aber auch andere Fahrzeugbeschädigungen durch Steinschläge verursacht werden.

    • Die Reparatur von Steinschlägen ist in den meisten Fällen durch die Teilkasko-Versicherung abgedeckt. Auch hierfür muss der Schaden an die Versicherung gemeldet werden

    • TIPP: In den meisten Fällen können Steinschläge in der Windschutzscheibe durch ein spezielles Harzverfahren repariert werden, ohne dass die Scheibe getauscht werden muss. Fragen Sie hierzu bei Ihrer Werkstatt oder im Autohaus nach
  • 8. EINBRUCH/DIEBSTAHL
    • Bei einem Einbruch in ihr Fahrzeug oder gar dem Diebstahl des Fahrzeuges sollten sie umgehend die Polizei verständigen. Sofern das Auto aufgebrochen wurde, ist es außerdem besonders wichtig nichts anzufassen, um potentielle Spuren der Täter nicht zu verwischen.

    • Eine Anzeige bei der Polizei ist außerdem für die Abwicklung durch die Versicherung notwendig. Je nach Situation wird der Schaden durch die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgewickelt.
  • 9. WANN BENÖTIGE ICH EIN GUTACHTEN?
    • Ein Gutachten wird immer dann benötigt, wenn Sie unverschuldet einen Schaden erlitten haben oder in einen Unfall verwickelt wurden. Durch das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen (z.B. durch die SSG) wird gewährleistet, dass Ihnen die entstandenen und zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden können.

    • Das Gutachten gewährleistet die Beweissicherung und enthält die Schadenhöhe. So kann sichergestellt werden, dass der Schaden vollumfänglich erkannt und bestenfalls beseitigt werden kann.
  • 10. KOSTENVORANSCHLAG ODER GUTACHTEN?

    Im Haftpflichtfall ist die Beweissicherung durch einen unabhängigen Sachverständigen ratsam, um spätere Nachteile und Diskussionen zu vermeiden. Neben der reinen Schadenskalkulation ermittelt der Gutachter unter anderem folgende Werte:

    • Wertminderung
      Die Wertminderung beziffert den Betrag, den ihr Fahrzeug trotz des reparierten Unfallschadens an Wert verliert. Dieser geminderte Wert wird unter anderem durch die Preisdifferenz eines vergleichbaren, aber unfallfreien Fahrzeuges berechnet.

    • Wiederbeschaffungs- und Restwert
      Der Wiederbeschaffungswert beziffert den Betrag, den das Fahrzeug vor dem Schadenseintritt wert war. Dieser wird berechnet, wenn die Reparaturkosten nicht unerheblich sind. Außerdem kann durch das Gutachten bei Bedarf der Restwert bestimmt werden. Also der Betrag, den das Fahrzeug nach Schadenseintritt noch wert ist.

    • Mietwagen
      Da Sie ihr Fahrzeug während der Reparatur nicht nutzen können, steht Ihnen ein Ersatzfahrzeug gleichen Klasse zu. Die Kosten hierfür werden von der gegnerischen Versicherung gedeckt.

    • Nutzungsausfall
      Sollten Sie für die Dauer der Reparatur keinen Mietwagen beanspruchen, so können Sie pro Tag einen entsprechenden Betrag als Nutzungsausfall geltend machen.

    • Verkehrssicherheit und Fahrfähigkeit
      Der Gutachter bestimmt für Sie, ob die Verkehrssicherheit und die Fahrfähigkeit gegeben ist. Ausfall = Anspruch.

    • Schadenerweiterung
      Um Fehleinschätzungen zu vermeiden und den Weg für mögliche Schadenerweiterungen bzw. Folgeschäden freizumachen, benennen wir mögliche Folgeschäden bereits im Gutachten. Dies können zum Beispiel Achsschäden, elektronische Fehler oder auch Motor- und Getriebeschäden sein, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind und erst bei der Reparatur zu Tage treten.
  • 11. WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN FÜR DIE ERSTELLUNG DES GUTACHTENS?
    • Die gegnerische/regulierende Versicherung übernimmt bei einem unverschuldeten Unfall die kompletten Kosten für die Erstellung eines Gutachtens, sofern der Schaden über 750€ inkl. MwSt. liegt. übernommen, falls der Schaden über der Bagatellschadensgrenze von 750€ inkl. MwSt. liegt.

    • UNSER LEISTUNGSVERSPRECHEN AN SIE:

      Wenn sich bei der Besichtigung ihres Fahrzeuges herausstellt, dass die Schadenhöhe unterhalb der 750€ liegt, so verzichten wir auf die Erstellung des kostenpflichtigen Gutachtens und stellen Ihnen hingegen eine Werkstattkalkulation mit Fotos zur Verfügung, die Sie bei der Versicherung einreichen können. Diese wird von der regulierenden Versicherung bezahlt und Sie tragen bei unserer Beauftragung somit keinerlei Kostenrisiko
  • 12. WO WIRD DAS FAHRZEUG BESICHTIGT?

    Durch unser mobiles Gutachterteam, die mit der notwendigen Technik bestens ausgestattet sind, besichtigen wir Ihr Fahrzeug, wo Sie es möchten. Vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer Partnerprüfstellen im Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Ingolstadt, Deggendorf, treffen Sie uns vor Ort in der Werkstatt oder auch ganz unkompliziert bei Ihnen zuhause.

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  • 13. IN 6 SCHRITTEN ZUM GUTACHTEN

    Den ersten Schritt übernehmen Sie, den Rest übernehmen wir.

    1. 1. TERMINVEREINBARUNG
      Melden Sie sich über unser Kontaktformular, per Mail oder auch gerne telefonisch für eine Terminvereinbarung bei uns.

    2. 2. BESICHTIGUNG
      Besichtigung des Fahrzeuges inkl. Ausstattung sowie Schadenaufnahme vor Ort durch ihren SSG-Gutachter.

    3. 3. BEWEISSICHERUNG
      Beweissicherung durch aussagekräftige Fotos vom Schaden sowie dem Fahrzeug.

    4. 4. BESPRECHUNG
      Besprechung des Schadenhergangs sowie Schadenabwicklung, evtl. Vorschäden etc., mit unserem Experten

    5. 5. GUTACHTENERSTELLUNG
      Zurück im Büro arbeitet ihr Gutachter alle relevanten Informationen ein und berechnet in 2-5 Werktagen das fertige Gutachten

    6. 6. GUTACHTENVERSAND
      Sie erhalten von uns eine vollständige Gutachtenmappe mit Fotodokumentation sowie sämtliche Unterlagen per Post. Auf Wunsch erhalten Sie Ihr Gutachten gerne vorab digital per Mail.

     

    TIPP: Sollten Sie keinen Verkehrsrechtsanwalt haben, so unterstützen wir Sie auch gerne hierbei mit unserem Netzwerk an erfahrenen Anwälten, die den Ablauf kennen und so für eine noch schnelleren und reibungsloseren Ablauf sorgen. Die Kosten für den Anwalt trägt ebenfalls die regulierende Versicherung.

  • 14. WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGE WIR ZUR GUTACHTENERSTELLUNG?
    • Fahrzeugschein

    • alle Daten des Unfallverursachers, falls vorhanden oder ein Schreiben der gegnerischen Versicherung

  • 15. WIE HOCH SIND DIE KOSTEN FÜR EIN GUTACHTEN?

    Die Kosten für ein Gutachten werden anhand der Schadenshöhe des begutachteten Fahrzeuges und dem damit verbundenem Aufwand berechnet. Wir rechnen innerhalb der Honorartabelle des Berufsverbandes BVSK ab.

  • 16. WIE LANGE DAUERT DIE ERSTELLUNG UND ÜBERSENDUNG MEINES GUTACHTENS?

    Unsere Experten arbeiten in der Regel jedes Ihrer Gutachten noch am Besichtigungstag aus. Spätestens am nächsten Werktag wird dieses fertiggestellt und geht umgehend digital an Sie bzw. ihren Anwalt raus. Direkt nach der Mail übersenden wir Ihnen auch gleich die Gutachtermappe per Post.

  • 17. MUSS MIR DIE VERSICHERUNG DEN GUTACHTER/ DAS GUTACHTEN BEAUFTRAGUNG FREIGEBEN?

    Ganz klar: Nein! Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie sofort nach Schadeneintritt einen eigenen Gutachter beauftragen. Eine Freigabe durch die gegnerische Versicherung ist nicht notwendig.

    WICHTIGER HINWEIS: Sie sollten ihr Fahrzeug erst durch einen unabhängigen Gutachter begutachten lassen und nicht zuerst durch die gegnerische Versicherung, da in diesem Fall die Kosten für ein unabhängiges Gutachten streitig werden können und wir so die Vermeidung von Nachteilen für Sie nicht garantieren können. Es besteht keine Pflicht, das Fahrzeug von der gegnerischen Versicherung begutachten zu lassen. Es ist in der Regel auch nicht ratsam. Sie haben das recht auf einen eigenen & unabhängigen Gutachter.

  • 18. WIE GEHT ES NACH DEM GUTACHTEN WEITER?

    Je nachdem, ob Sie mit einem Anwalt arbeiten möchten oder nicht, muss das Gutachten an die gegnerische Versicherung übersendet werden um den Schaden gegenüber dem Versicherer geltend zu machen. Ein Anwalt vereinfacht hier den Prozess erheblich, da dieser etwaige Schreiben, Stellungnahmen zu Kürzungen, Telefonate und eventuell anfallende Widerspruchsschreiben selbstständig abarbeitet und alle relevanten Positionen geltend macht. Sie müssen sich demnach um nichts mehr kümmern.  

    Da im Haftpflichtfall hier keine zusätzlichen Kosten auf Sie zukommen und die anfallenden Anwaltskosten von der Gegenseite vollständig übernommen werden, empfehlen wir Ihnen den Rechtsanwalt als kostenfreien Schadenmanager auch zu nutzen.