Wenn Sie mit ihrem Leasingfahrzeug in einen Unfall oder Schaden verwickelt sind, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten:
- Ein Unfall oder Schaden am Fahrzeug muss inkl. der geschätzten Schadenhöhe in jedem Fall der Leasinggesellschaft gemeldet werden. Meist übernimmt ihr Autohaus oder auch die Werkstatt diesen Vorgang für Sie.
- Die Meldung des Schadens ist deshalb auch so wichtig, da Ihnen die Leasinggesellschaft die Reparatur des Fahrzeuges vor Reparaturbeginn freigeben muss.
- Bei einem Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern verlangen die meisten Leasinggesellschaften die Unfallaufnahme durch die Polizei. Liegt der Schaden jedoch absehbar unter 500€, so kann hierauf meist verzichtet werden.
- Eine Kopie der Reparaturrechnung sollten der Leasinggesellschaft übermittelt werden. Auch diesen Vorgang übernimmt meist das Autohaus für Sie.
- Sofern eine Wertminderung des Fahrzeuges greift, steht diese - wenn nicht anders vereinbart - ausschließlich der Leasinggesellschaft zu.