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Viele Unfallgeschädigte nehmen an, dass die gegnerische Versicherung den Schaden fair reguliert. In der Realität wird jedoch oft zu wenig erstattet.
Ohne unabhängiges Gutachten fehlt Ihnen die Grundlage, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Folge: Sie erhalten häufig deutlich weniger Geld als Ihnen zusteht oder bleiben auf Kosten sitzen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Unfall mit einem Leasingfahrzeug – Was soll ich tun?
Wenn Sie mit einem Leasingfahrzeug in einen Unfall verwickelt sind, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
Der Schaden inklusive der voraussichtlichen Höhe muss der Leasinggesellschaft gemeldet werden – meist übernimmt dies das Autohaus oder die Werkstatt für Sie.
Wichtig: In der Regel ist eine Freigabe der Reparatur durch die Leasinggesellschaft vor Beginn der Arbeiten erforderlich. Bei Unfällen mit anderen Verkehrsteilnehmern fordern viele Leasinggeber eine polizeiliche Unfallaufnahme. Bei Bagatellschäden unter 500 € kann in Einzelfällen darauf verzichtet werden.
Eine Kopie der Reparaturrechnung sollte der Leasinggesellschaft übermittelt werden – auch dies erledigt häufig das Autohaus. Wird eine Wertminderung festgestellt, steht diese – sofern nicht anders vertraglich geregelt – ausschließlich der Leasinggesellschaft zu.
Unfall im Ausland – Grüne Versicherungskarte
Bei Abschluss Ihrer Kfz-Versicherung erhalten Sie in der Regel die „Grüne Versicherungskarte“ automatisch – sie dient im Ausland als Nachweis der Haftpflichtversicherung und enthält alle relevanten Fahrzeugdaten. Falls nicht automatisch zugestellt, können Sie diese kostenlos bei Ihrem Versicherer anfordern.
In der EU sowie in Ländern wie der Schweiz, Serbien, Island, Norwegen, Großbritannien, Lichtenstein und Montenegro ist die Karte nicht zwingend erforderlich – aber dennoch hilfreich.
In Staaten außerhalb der EU und des Abkommens (z. B. Türkei, Bosnien-Herzegowina, Russland, Albanien, Nordmazedonien) ist sie verpflichtend. Am besten bewahren Sie die Karte direkt im Fahrzeug auf.
Bei Unsicherheiten zum Versicherungsschutz im Reiseland empfiehlt sich ein kurzer Anruf bei Ihrer Versicherung.
Was wird im Schadenfall unbedingt benötigt?
Wird der Unfall nicht polizeilich aufgenommen, sollten Sie unbedingt alle wichtigen Daten direkt vor Ort dokumentieren und Fotos vom Schaden anfertigen.
Folgende Informationen sind notwendig:
- Name und Anschrift des Fahrers
- Name des Fahrzeughalters
- Kennzeichen des Unfallgegners
- Name der Versicherung, Versicherungsscheinnummer bzw. Nummer der Grünen Karte
Ist der Unfallhergang eindeutig, können Sie diesen bereits schriftlich festhalten. Unser Tipp: In manchen Ländern finden Sie Hinweise zur Haftpflichtversicherung auf einer Plakette an der Windschutzscheibe.
Unfall mit einem ausländischen Kennzeichen
Bei einem Unfall mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen sollten Sie immer die Polizei verständigen und eine Unfallaufnahme durchführen lassen. Diese Dokumente sollten Sie unbedingt fotografieren:
- Zulassungsdokumente des gegnerischen Fahrzeugs
- Kennzeichen
- Personalausweis oder Führerschein des Fahrers
- Grüne Versicherungskarte
Lassen Sie sich idealerweise durch einen Anwalt unterstützen, der das Schadenmanagement übernimmt.
Wildschaden – Was sollte ich handeln?
Ein Wildschaden ist meist eine Kollision mit einem Tier wie Reh, Wildschwein oder Katze. In diesem Fall: Sofort die Polizei informieren. Diese benachrichtigt ggf. den zuständigen Jäger und stellt eine Wildschadenbescheinigung für die Versicherung aus. Bitte fassen Sie verletzte oder tote Tiere keinesfalls selbst an. Wildschäden sind üblicherweise über die Teilkasko abgedeckt. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung – diese klärt mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Hagel- und Unwetterschäden – Worauf sollte ich achten?
Wird Ihr Fahrzeug durch Sturm, Hagel oder herabfallende Äste beschädigt, handelt es sich in der Regel um einen Teilkaskoschaden. Der Schaden muss vor der Reparatur an die Versicherung gemeldet werden. Die weitere Abwicklung erfolgt nach Ihren Versicherungsbedingungen.
Tipp: Ein Blick in die Vertragsunterlagen lohnt sich, um den konkreten Leistungsumfang zu kennen.
Steinschlag – und jetzt?
Ein Steinschlag bezeichnet meist die Beschädigung der Windschutzscheibe durch aufgewirbelte Steine. Auch andere Fahrzeugteile können betroffen sein. In den meisten Fällen ist die Reparatur über die Teilkasko versichert. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung.
Unser Tipp: Oft kann der Schaden mit einem speziellen Harzverfahren repariert werden, ohne die Scheibe tauschen zu müssen. Ihre Werkstatt oder Ihr Autohaus berät Sie dazu gerne.
Einbruch oder Diebstahl
Wurde in Ihr Fahrzeug eingebrochen oder wurde es sogar gestohlen, informieren Sie umgehend die Polizei. Wichtig: Nichts anfassen, um Spuren nicht zu verwischen. Eine Anzeige bei der Polizei ist Voraussetzung für die Schadenregulierung durch die Versicherung. Je nach Fall greift entweder die Teilkasko oder Vollkasko.
Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall empfehlen wir ein unabhängiges Gutachten – es sichert Ihre Ansprüche und schützt vor späteren Nachteilen. Ein Gutachten umfasst u. a.:
- Wertminderung: Der Wertverlust trotz Reparatur – berechnet anhand vergleichbarer unfallfreier Fahrzeuge.
- Wiederbeschaffungs- und Restwert: Ermittlung des Fahrzeugwertes vor und nach dem Unfall.
- Mietwagen: Bei Reparaturanspruch stellt Ihnen die gegnerische Versicherung ein Ersatzfahrzeug gleicher Klasse.
- Nutzungsausfall: Bei Verzicht auf ein Mietfahrzeug erhalten Sie eine tägliche Pauschale.
- Verkehrssicherheit & Fahrfähigkeit: Der Gutachter prüft, ob Ihr Fahrzeug noch sicher und fahrbereit ist.
- Schadenerweiterung: Mögliche Folgeschäden wie Achs- oder Getriebeschäden werden im Gutachten berücksichtigt.
Wer übernimmt die Kosten für das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die vollen Gutachterkosten – vorausgesetzt, der Schaden liegt über der Bagatellgrenze von 750 € inkl. MwSt.
Unser Leistungsversprechen an Sie:
Liegt der Schaden unterhalb dieser Grenze, erstellen wir kein kostenpflichtiges Gutachten. Stattdessen erhalten Sie von uns kostenlos eine Werkstattkalkulation mit Fotodokumentation, die bei der Versicherung eingereicht werden kann. Für Sie entsteht kein Kostenrisiko.
Wo wird mein Fahrzeug besichtigt?
Durch unser mobiles Gutachterteam, die mit der notwendigen Technik bestens ausgestattet sind, besichtigen wir Ihr Fahrzeug, wo Sie es möchten. Vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer Partnerprüfstellen im Großraum Nürnberg/ Fürth/ Erlangen, Ingolstadt, Deggendorf, treffen Sie uns vor Ort in der Werkstatt oder auch ganz unkompliziert bei Ihnen zuhause.
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