Unfall – was tun als Geschädigter? Die wichtigsten Schritte nach einem Verkehrsunfall

Ein Verkehrsunfall ist immer ein Schock. Von einer Sekunde auf die nächste verändert sich die Situation komplett: ein Knall, Blechschäden, vielleicht sogar Verletzte. In diesem Moment stellen sich viele Fragen: Was ist jetzt zu tun? Wie melde ich den Unfall als Geschädigter? Und wer hilft mir bei der Schadensregulierung? Wer als Unfallgeschädigter schnell und richtig handelt, sichert nicht nur Beweise, sondern auch seine berechtigten Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung. In diesem Beitrag zeigen wir Schritt für Schritt, was nach einem Unfall zu tun ist, geben konkrete Tipps für Geschädigte und erklären, warum die Einschaltung eines unabhängigen Gutachters ein entscheidender Faktor für eine faire Regulierung ist.

Unfall – das müssen Geschädigte wissen
  • Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten und Polizei rufen – Sicherheit und Dokumentation stehen an erster Stelle.
  • Beweise sichern: Fotos machen, Zeugen notieren, Daten austauschen – für eine rechtssichere Schadensregulierung.
  • Unabhängigen Gutachter beauftragen – nicht den der gegnerischen Versicherung. Die Kosten trägt in der Regel der Unfallverursacher.
  • Eigene Rechte kennen: Anspruch auf Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagen und ggf. Schmerzensgeld.
  • Bei Streitigkeiten: Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen – auch hier zahlt meist die gegnerische Versicherung.

Was tun nach einem Unfall?

Unfallstelle absichern

Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck in ausreichender Entfernung auf (innerorts mindestens 50 Meter, außerorts mindestens 100 Meter). So schützen Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer.

Erste Hilfe leisten und Polizei verständigen

Leisten Sie Erste Hilfe, wenn Personen verletzt sind, und rufen Sie den Rettungsdienst. Bei Unfällen mit Personenschaden, unklarer Schuld oder erheblichen Sachschäden sollte die Polizei immer hinzugezogen werden – so wird der Unfall offiziell aufgenommen und dokumentiert.

Unfall dokumentieren und Beweise sichern

Fotografieren Sie die Unfallstelle aus mehreren Perspektiven. Achten Sie dabei auf Details wie Bremsspuren, Straßenschilder, Fahrzeugstellungen und Schäden. Notieren Sie sich Kontaktdaten von Zeugen und tauschen Sie mit dem Unfallgegner Namen, Adresse, Telefonnummer, Kennzeichen und Versicherungsinformationen aus.

Ihr Gutachten in sicheren Händen.

Ob Unfallschaden, Parkrempler oder Gutachtenerstellung – wir stehen Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung zur Seite. Vom unabhängigen Schadengutachten über Hilfe bei der fiktiven Abrechnung bis hin zur Klärung mit der Versicherung – bei uns sind Sie in besten Händen. Auch bei Wertminderung, Nutzungsausfall oder Oldtimer-Gutachten unterstützen wir Sie kompetent.

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Unfall melden als Geschädigter – So gehen Sie richtig vor

Sind Sie nicht der Verursacher des Unfalls, sondern geschädigte Partei, steht Ihnen das Recht zu, den Unfall bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu melden. Gleichzeitig können (und sollten) Sie auch Ihre eigene Versicherung informieren. Wichtig: Lassen Sie sich nicht auf ein sogenanntes “Schadensmanagement” der gegnerischen Versicherung ein, bei dem Ihnen ein Gutachter oder eine Werkstatt vorgeschrieben wird.

Sie haben das uneingeschränkte Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen, um den Schaden neutral und objektiv bewerten zu lassen.

Kennen Sie Ihre Rechte

Viele Menschen unterschätzen, welche Rechte ihnen nach einem Unfall als Geschädigte zustehen. Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, befindet sich in einer rechtlich klar geregelten Situation – und sollte diese auch konsequent für sich nutzen. Denn nicht selten versuchen Versicherungen, Ansprüche zu kürzen oder Geschädigte mit einem schnellen, vermeintlich einfachen Angebot abzuspeisen. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen und selbstbewusst in Anspruch zu nehmen.

Sie haben das Recht auf vollständige Erstattung der Reparaturkosten – und zwar unabhängig davon, ob Sie sich für eine Reparatur in einer Partnerwerkstatt der Versicherung oder in einer Werkstatt Ihres Vertrauens entscheiden. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keine Werkstatt vorschreiben. Sie entscheiden frei, wo und wie Ihr Fahrzeug instand gesetzt wird. Die Voraussetzung ist ein professionelles Gutachten, das die Schäden detailliert dokumentiert.

Ein weiterer Anspruch betrifft den Nutzungsausfall oder die Erstattung von Mietwagenkosten. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht nutzen können, steht Ihnen für die Dauer der Reparatur ein Ersatzfahrzeug oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und der Ausfallzeit. Diese Leistung ist kein Extra, sondern ein fester Bestandteil des Schadenersatzes.

Anspruch auf Schmerzensgeld

Bei Personenschäden – ganz gleich ob leichte Prellungen oder schwerere Verletzungen – haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe orientiert sich an verschiedenen Faktoren, etwa der Art und Schwere der Verletzung, der Dauer der Behandlung oder auch an bleibenden Einschränkungen. Auch psychische Belastungen nach einem Unfall können berücksichtigt werden. Wichtig ist hierbei eine saubere Dokumentation und ggf. ein ärztliches Gutachten.

Als Geschädigter dürfen Sie jederzeit einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen – die Kosten trägt in aller Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Dies ist ein zentrales Recht, denn nur ein objektives und professionell erstelltes Gutachten bildet die Grundlage für eine faire Regulierung. Lassen Sie sich also nicht auf Gutachter der Versicherung ein, deren Aufgabe es oft ist, den Schaden möglichst niedrig anzusetzen. Ein freier Sachverständiger arbeitet in Ihrem Interesse.

Darüber hinaus können Sie auch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen – und auch hier gilt: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Gegenseite in der Regel die Anwaltskosten. Gerade wenn es zu Meinungsverschiedenheiten mit der Versicherung kommt oder wenn die Schadenshöhe oder der Unfallhergang strittig sind, kann ein erfahrener Anwalt viel bewirken. Er setzt Ihre Ansprüche konsequent durch und sorgt dafür, dass Sie nicht auf Kosten sitzen bleiben.

Warum ein unabhängiger Gutachter oft sinnvoll ist

Die Erfahrung zeigt: Von Versicherungen beauftragte Gutachter kalkulieren häufig zu niedrig – zu Ihrem Nachteil. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger hingegen handelt in Ihrem Interesse und dokumentiert den Schaden sachlich und umfassend. Bei der SSG profitieren Sie von:

  • Kostenlosem Gutachten für Unfallgeschädigte (die gegnerische Versicherung trägt die Kosten)
  • Schneller Terminvergabe – auf Wunsch bei Ihnen vor Ort
  • Professioneller Beweissicherung für eine rechtssichere Regulierung
  • Fundierten Bewertungen auf Basis technischer Standards
  • Begleitung bei der Abwicklung mit Versicherungen und Anwälten

Fazit: Ruhe bewahren, Experten einschalten

Ein Verkehrsunfall bringt viele Unsicherheiten mit sich – sei es durch die plötzliche Stresssituation, rechtliche Fragen oder die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung. Doch wer seine Rechte kennt, umsichtig reagiert und frühzeitig unabhängige Experten wie einen freien Kfz-Gutachter oder einen Fachanwalt hinzuzieht, verschafft sich klare Vorteile. Nur so lassen sich Schäden vollständig erfassen, Ansprüche konsequent durchsetzen und finanzielle Nachteile vermeiden.

Eine professionelle Begleitung von Anfang an ist daher der beste Weg zu einer fairen, rechtssicheren und zügigen Schadensregulierung – damit Sie sich schnell wieder auf das Wesentliche konzentrieren können.

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