- Bis zu 2 Monate Überziehung bleiben in der Regel folgenlos – danach drohen Sanktionen.
- Ab dem 3. Monat fällt ein Verwarnungsgeld an, ab 8 Monaten zusätzlich ein Punkt in Flensburg.
- Die Kosten für eine überzogene HU liegen zwischen 15 € und 60 €, je nach Dauer – ein Punkt kann hinzukommen.
- Eine abgelaufene HU kann im Schadensfall versicherungsrechtliche Folgen haben.
- Die Hauptuntersuchung dient der Verkehrssicherheit und ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Bei Pkw erfolgt die HU alle 2 Jahre – Neuwagen müssen erstmals nach 3 Jahren zur Prüfung.
Was bedeutet „TÜV überziehen"?
Streng genommen ist „TÜV“ nur der umgangssprachliche Begriff für die Hauptuntersuchung (HU), die in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie dient dazu, die Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs zu prüfen. Überzieht man den TÜV, bedeutet das also, dass das Fahrzeug nach Ablauf der Frist nicht erneut zur Hauptuntersuchung vorgestellt wurde. Die Frist ist auf der TÜV-Plakette am Kennzeichen ersichtlich – und im Fahrzeugschein eingetragen. Wer den Termin ignoriert, riskiert mehr als nur Ärger beim nächsten Polizeikontakt.
Wie lange darf man den TÜV überziehen?
Viele Autofahrer fragen sich: Wie lange darf man den TÜV überziehen? Gerade im hektischen Alltag gerät der nächste HU-Termin schnell in Vergessenheit – doch wer ihn verpasst, sollte wissen, dass das nicht folgenlos bleibt. Zwar gibt es ein kleines Zeitfenster, in dem das Überziehen ohne direkte Strafe bleibt: Bis zu zwei Monate nach dem Fälligkeitsdatum wird in der Regel kein Bußgeld verhängt. Doch schon ab dem dritten Monat drohen Verwarnungsgelder – und bei längerer Verzögerung wird es richtig teuer.
Hinzu kommt ein oft übersehener Kostenfaktor: Überschreiten Sie den Zeitraum von zwei Monaten, darf die Prüforganisation eine erweiterte Hauptuntersuchung durchführen. Diese ist aufwändiger – und entsprechend teurer. In der Praxis bedeutet das: Ein Aufschlag von 20 Prozent auf die regulären HU-Kosten, allein wegen der Verspätung. Wer also zu lange wartet, zahlt doppelt – und riskiert zusätzlich Punkte in Flensburg.
HU fällig – Das können Sie tun
Wenn die Hauptuntersuchung (HU) bald fällig ist oder das Prüfdatum bereits überschritten wurde, ist zügiges Handeln gefragt. Vereinbaren Sie so bald wie möglich einen Termin bei einer anerkannten Prüforganisation – etwa beim TÜV, bei der DEKRA, KÜS oder GTÜ. Prüfen Sie vorab den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), um das genaue Fälligkeitsdatum zu ermitteln.
Zum Termin sollten Sie neben dem Fahrzeugschein auch gegebenenfalls Nachweise über bereits durchgeführte Reparaturen oder Umbauten mitbringen. Die Prüfer kontrollieren in der Hauptuntersuchung sicherheitsrelevante Komponenten wie Bremsen, Beleuchtung, Lenkung, Abgasanlage, Reifen, Fahrwerk und Karosserie.
Wird das Fahrzeug mit Mängeln beanstandet, haben Sie in der Regel einen Monat Zeit, um diese beheben zu lassen. Innerhalb dieser Frist ist eine kostenfreie oder kostengünstigere Nachprüfung möglich – vorausgesetzt, die Frist wird eingehalten.

Ob Unfallschaden, Parkrempler oder Gutachtenerstellung – wir stehen Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung zur Seite. Vom unabhängigen Schadengutachten über Hilfe bei der fiktiven Abrechnung bis hin zur Klärung mit der Versicherung – bei uns sind Sie in besten Händen. Auch bei Wertminderung, Nutzungsausfall oder Oldtimer-Gutachten unterstützen wir Sie kompetent.
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Kein Kavaliersdelikt
Wer trotz abgelaufener HU weiterfährt, riskiert nicht nur Bußgelder und Punkte, sondern auch Probleme im Schadensfall. Sollte es zu einem Unfall kommen und ein technischer Mangel mitverantwortlich sein, kann die Kfz-Versicherung die Leistung teilweise oder ganz verweigern. Besonders heikel wird es, wenn Menschen zu Schaden kommen – dann kann auch strafrechtliche Relevanz entstehen.
Deshalb gilt: Die Hauptuntersuchung ist kein bürokratischer Akt, sondern ein zentraler Bestandteil der Verkehrssicherheit. Wer sie ernst nimmt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
TÜV überziehen – Kein Kavaliersdelikt
Das TÜV überziehen ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird laut Bußgeldkatalog sanktioniert. Auch wenn die Strafen auf den ersten Blick gering erscheinen, kann ein überzogener TÜV bei einem Unfall oder einer Verkehrskontrolle unangenehme Konsequenzen haben:
- Verwarnungsgelder bis 60 €
- 1 Punkt in Flensburg bei mehr als 8 Monaten Überziehung
- Erhöhte HU-Kosten durch Ergänzungsprüfung
- Versicherungsprobleme im Schadensfall (mögliche Mitschuld)
Was kostet die Hauptuntersuchung?
Die Kosten für die Hauptuntersuchung (HU) variieren je nach Fahrzeugtyp und gewählter Prüforganisation. Für einen gewöhnlichen Pkw bewegen sich die Preise in der Regel zwischen 80 und 120 Euro. Bei Motorrädern liegt der Betrag meist etwas niedriger – hier sind etwa 50 bis 70 Euro einzuplanen. Wohnmobile oder Transporter sind aufgrund ihrer Größe und Bauweise deutlich aufwendiger in der Prüfung, weshalb die Kosten hier zwischen 100 und 150 Euro liegen können.
Wird die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzogen, kann es zusätzlich teuer werden: Die Prüforganisationen sind in diesem Fall verpflichtet, eine sogenannte Ergänzungsuntersuchung durchzuführen. Diese führt zu einem Preisaufschlag von 20 Prozent auf die reguläre HU-Gebühr. Darüber hinaus können zusätzliche Kosten entstehen – etwa für notwendige Reparaturen, falls das Fahrzeug Mängel aufweist, oder für die vorgeschriebene Abgasuntersuchung (AU), sofern sie nicht bereits in die HU integriert ist. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte daher nicht nur rechtzeitig zur Prüfung erscheinen, sondern das Fahrzeug vorher auch technisch durchchecken lassen.

So oft ist die HU fällig
Wie oft ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) muss, hängt in erster Linie vom Fahrzeugtyp und dem Alter ab. Bei Neuwagen ist die erste HU in der Regel erst nach drei Jahren fällig, danach erfolgt die Prüfung alle zwei Jahre. Für Gebrauchtwagen gilt von Anfang an der zweijährige Rhythmus. Motorräder, Wohnmobile und ähnliche Fahrzeuge müssen meist ebenfalls alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung, wobei für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zum Teil abweichende Prüffristen gelten.
Ein wichtiger Hinweis für alle, die mit dem Gedanken spielen, die HU absichtlich zu verschieben: Die neue Frist wird nicht ab dem tatsächlichen Untersuchungstermin berechnet, sondern immer ab dem ursprünglich vorgesehenen Monat der Fälligkeit. Wer also zu spät zur Prüfung erscheint, verkürzt lediglich das Intervall bis zur nächsten HU – ohne jeden Vorteil. Wer rechtzeitig handelt, fährt daher nicht nur sicherer, sondern auch planbarer.
HU abgelaufen – darf ich noch fahren?
Solange Sie nicht gerade in eine Verkehrskontrolle geraten oder einen Unfall verursachen, wird ein abgelaufener TÜV oft nicht direkt bemerkt. Doch: Sobald die HU überfällig ist, darf das Fahrzeug im Straßenverkehr eigentlich nicht mehr genutzt werden. Selbst wenn nur ein Tag vergangen ist.
Ausnahme: Die Fahrt zur Prüfstelle (oder zur Werkstatt vor der HU) ist erlaubt – aber nur dann und nur mit nachweisbarem Termin.
TÜV überziehen und Versicherung
Ein gern unterschätztes Thema: Die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Überziehen Sie den TÜV und verursachen einen Unfall, kann die Versicherung Leistungen kürzen oder sogar ganz verweigern – besonders, wenn technische Mängel ursächlich sind. Das betrifft sowohl die Kfz-Haftpflicht als auch die Kaskoversicherung.
Fazit: TÜV überziehen kann teuer werden
Auch wenn es viele Autofahrer tun: Den TÜV zu überziehen ist keine gute Idee. Zwar ist eine Überziehung von wenigen Tagen oder Wochen noch nicht dramatisch, doch bei längeren Fristen drohen Bußgelder, Punkte und höhere Kosten. Darüber hinaus gefährden Sie bei einem Unfall nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch den Versicherungsschutz.
Unser Tipp: Tragen Sie sich den nächsten HU-Termin gleich als Erinnerung im Kalender ein – oder nutzen Sie die Erinnerungsfunktion Ihrer Kfz-App oder Werkstatt. Wer frühzeitig handelt, spart nicht nur Geld, sondern fährt auch sicherer.